Sollten Sie gesetzlich versichert sein, kann es sich für Sie lohnen, vor Beginn unserer Arbeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die auch die Leistungen eines Heilpraktikers einschließt. Sie bekommen so nicht nur einen guten Teil des Honorars erstattet, sondern auch bessere Leistungen z.B. bei Zahnersatz, Krankenhausversorgung und Brillen. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Inanspruchnahme der Zusatzversicherungen je nach Vertragsvereinbarungen eine Wartezeit einhalten müssen.
Außerdem können Sie eigen bezahlte Therapiekosten steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 13 II SGB V).